Evangelischer Friedhof Heeren-Werve

Der besondere Charakter des Friedhofs wird durch seine Lage am Waldrand geprägt. Mit dem alten Baumbestand ist er, trotz der Nähe zur Heerener Straße, ein Ort der Ruhe für den Abschied und die Trauer. Aber er ist auch ein wohltuender Begegnungspunkt für alle Menschen.

Mit Bänken, Blumen und Bäumen wurden Orte der Begegnung geschaffen, die zum Verweilen, zum Gespräch und zur Erinnerung einladen. Die geräumige Trauerhalle verfügt auch über einen Abschiedsraum. 

Besonderheiten

Geschichte:

In Heeren-Werve wurden die Verstorbenen zunächst in der Kirche oder auf dem Kirchhof beerdigt. Als der Begräbnisplatz knapp wurde, wurde 1871 ein neuer Totenhof außerhalb des Dorfes eingerichtet. 1898 wurde der Friedhof bereits erweitert und einige Jahre später kam eine Trauerhalle hinzu, die 2013 um einen Abschiedsraum erweitert wurde. 

Bestattungzeiten:

Beerdigungen/Trauerfeiern finden zu folgenden Zeiten statt:

  • Montags bis Donnerstag: 9:00-14:00 Uhr

  • Freitags: 9:00-13:00 Uhr

Kontakt

Ev. Kirchengemeinde zu Heeren-Werve 

Heerener Str. 144
59174 Kamen-Heeren
Tel:  02307 42008
Mail: un-kg-heeren-werve@ekvw.de
Internet: www.heeren-werve.ekvw.de

Friedhofsverwaltung:
Kreiskirchenamt Unna
Mozartstraße 18 - 20, 59423 Unna
Kontaktperson: Janina Tröck, Tel.: 02303 / 288 205
E-Mail: E-Mail anzeigen

Friedhofsadresse
Heerener Str. 140
59174 Kamen

Sargbestattung mit Eigenpflege

Wahlgrab - Sarg

Die Grabstätte wird freigewählt und kann aus einem einzelnen Grab wie aus mehreren Gräbern bestehen. Pflege und Gestaltung liegen in der Hand der Besitzer, die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und ist verlängerbar. 

Reihengrab - Sarg
Gräber auf dem Friedhof

Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben. Pflege und Gestaltung liegen in der Hand der Besitzer, die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und ist nicht verlängerbar. 

Urnenbestattung mit Eigenpflege

Wahlgrab - Urne
Urnengräber in der Reihe

Die Grabstätte kann frei gewählt werden. Die Pflege und Gestaltung liegt in der Hand der Besitzer. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und ist verlängerbar. 

Reihengrab - Urne
Urnengräber

Die Gräber werden der Reihe nach vergeben. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Pflege und Grabfeldgestaltung übernimmt der Besitzer.

Sargbestattung pflegefrei

Wahldoppelgrab - Sarg
Blick auf einen Friedhof mit Baum und Büschen

Während der 30jährigen Nutzungszeit wird die Pflege durch den Friedhofsträger übernommen. Name und Lebensdaten werden auf einer Grabplatte ausgewiesen. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre ab der zweiten Beisetzung und ist verlängerbar. 

Reihengrab - Sarg pflegefrei
Rasen in den Glabplatten eingelassen sind

Die Bestattung findet im Rasenfeld statt, die Gräber werden der Reihe nach vergeben. Die Namen werden auf einer Grabplatte ausgewiesen, die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Pflege geschieht durch den Friedhofsträger.

Urnenbestattung pflegefrei

Wahldoppelgrab - Urne
Blick aus der Vogelperspektive auf einen Friedhof mit Urnengräbern

Die Grabstätte wird freigewählt. Während der 30jährigen Nutzungszeit wird die Pflege durch den Friedhofsträger übernommen. Name und Lebensdaten werden auf einer Grabplatte ausgewiesen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre ab der zweiten Beisetzung und ist verlängerbar. 

Wahlgrab - Urne auf dem "Begegnungsfeld"
Stelenfeld für Urnen

In diesem besonderen Bereich werden die Grabstätten nach Absprache vergeben. An einer Stele werden die Namen und Lebensdaten ausgewisesen. Während der 20jährigen Nutzungszeit wird die Pflege durch den Friedhofsträger übernommen. Die Nutzungszeit ist verlängerbar. 

Baumbestattung

Die Gräber am Fuße eines Baumes werden nach der Beisetzung mit Rasen oder Bodendeckern bepflanzt. Namen und Lebensdatum werden an einer Naturstele angebracht. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. 

Reihengrab Urne pflegefrei
Rasengräber mit Blumenschmuck

Die Bestattung findet im Rasenfeld statt und der Reihe nach vergeben. Die Namen werden auf einer Grabplatte ausgewiesen, die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Die Pflege geschieht durch den Friedhofsträger.